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Referat

Votum zu „2020.10 Umsetzung der Motion betreffend Zielvorgaben für ausgewogene Vertretung der Geschlechter im Kader, Änderung Personalstatut vom 12. April 1999“

Sehr geehrter Herr Präsident,
sehr geehrte Stadträtinnen und Stadträte,
geschätzte Kolleginnen und Kollegen

Eine Frauenquote stellt nichts anderes dar als ein Nachteilsausgleich für uns Frauen. Unter dem Begriff «Nachteilsausgleich» werden spezifische Massnahmen verstanden, welche zum Ziel haben, Nachteile auszugleichen. Ob diese Nachteile effektiv vorliegen oder nicht wird dabei nicht einmal ernsthaft betrachtet. Wir gehen heute einfach einmal pauschal davon aus, dass Frauen besonders im Arbeitsleben grundsätzlichen Nachteilen ausgesetzt sind.

Ich fühle mich als Frau nicht im Nachteil und erachte es deshalb auch nicht als nötig und statthaft, Frauen auf ihr Geschlecht zu reduzieren und ihnen deshalb grosszügigerweise Nachteilsausgleiche zuteilwerden zu lassen. Ich möchte als Frau, dass meine Kompetenzen und Fähigkeiten berücksichtigt und anerkannt werden und nicht der Umstand, dass ich eine Frau bin.

Zu den geplanten Änderungen des Personalstatutes äussert sich die SVP-Fraktion wie folgt:

  • Mit der Änderung von Art. 5 Abs. 1 lit. g können wir uns durchaus einverstanden erklären, da dies gerade den Frauen in einer Mutterrolle entgegenkommt und deren beruflichen Wiedereinstieg fördert. Mit einer solchen Änderung tragen wir den heutigen Rahmenbedingungen und Realitäten Rechnung.
  • Die Änderung von Art. 5 Abs. 1 lit. h halten wir hingegen für nicht zielführend. Die Änderung verlangt eine fixe Quote für die obersten Führungsebenen und bleibt dafür im restlichen Thema sehr schwammig und ungenau. Eine Quote macht eigentlich nie Sinn, keine stolze, gut ausgebildete und eigenständige Frau will wegen einer Quote eine Position erhalten. Wir halten uns an den Grundsatz, dass die geeignetste Person mit den besten Qualifikationen, Erfahrungen und Qualitäten den Job machen soll. Dabei ist das Geschlecht in einer gleichgestellten Gesellschaft kein Thema.
  • Der neue Art. 9 Abs. 2 ist schlicht schwammig und daher überflüssig. Es ist grundsätzlich in Ordnung und unterstützenswert, dass wir alle auf eine ausgewogene Vielfalt achten, aber was heisst «angemessen» und wer definiert das? Und was ist eine förderungswürdige Vielfalt?

Überhaupt hat die Begrifflichkeit «der Vielfalt» in den beiden Artikeln 5 und 9 ohnehin nichts mit Frauenförderung – dem Anliegen der Motion – zu tun hat. Nicht das Geschlecht, sondern einzig die Eignung einer Person soll darüber entscheiden, wer welche Funktionen oder welches Amt bekleidet. Gleiche Rechte für Frauen und Männer und gleicher Lohn für gleichwertige Arbeit und Leistung sind für die SVP eine Selbstverständlichkeit. Diesem Grundsatz dienen aber weder staatliche Gleichstellungsbüros, gesetzliche Zwänge, bürokratische Regelungen oder Quoten. Die SVP unterstützt die Gleichberechtigung, aber wir wehren uns gegen eine falsch verstandene Gleichmacherei. Wir setzen auf das eigenverantwortliche, partnerschaftliche Engagement von Mann und Frau in Familie, Gesellschaft, Beruf und Politik.

Die SVP-Fraktion lehnt daher die beantragte Änderung des Personalstatuts aus den oben genannten Gründen ab.
Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit!

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SVP Stadtparlamentarierin (ZH)
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