Fraktionserklärung zur unbewilligten Demonstration zum Thema Wohnen
Am Samstag, 3. November, hat es in der Innenstadt eine Demonstration zum Thema Wohnen gegeben. Die Demonstration ist wie üblich unbewilligt gewesen.
Gemäss einem Lokalradio haben die Demonstranten «bewusst» auf eine Bewilligung verzichtet. Das ist rechtswidrig. Ausserdem haben die Demonstranten den öffentlichen Verkehr unterbrochen. Das ist gemäss Strafgesetzbuch ein Offizialdelikt. Das heisst, Strafverfolgungsbehörden, wie die Polizei, sind von Amtes wegen zu Ermittlungen verpflichtet.
Laut Medienmitteilung der Stadtpolizei verzichtete die Stadtpolizei «aus Gründen der Verhältnismässigkeit» auf die Auflösung der Demonstration. Sofern die Stadtpolizei auf Ermittlungen gegen die Organisatoren der Demonstration ebenfalls verzichtet, handelt sie pflichtwidrig. Die SVP hält es für höchst unwahrscheinlich, dass die Stadtpolizei aus eigenem Antrieb auf Ermittlungen verzichtet.
Es stellen sich dazu folgende Fragen:
- Wann wurde die politische Führung von der Stadtpolizei bezüglich der unbewilligten Demonstration informiert?
- Wer hat entschieden, die Demonstration «aus Gründen der Verhältnismässigkeit» nicht aufzulösen?
Selbstverständlich stellen sich noch zahlreiche weitere Fragen. Diese stellen wir in der untenstehenden Interpellation, welche am 11. November 2024 eingereicht worden ist.
Im Namen der SVP-Fraktion: Christian Hartmann, Fraktionspräsident