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Referat

Votum zu „2019.130 Umsetzung des Konzepts Parkraumplanung und Anpassung relevanter Erlasse: Erlass von drei neuen Verordnungen zur Parkplatzbewirtschaftung“

Gemeinderatssitzung vom 19. April 2021

 

Sehr geehrte Damen und Herren,
geschätzter Stadtrat, Kolleginnen und Kollegen

Die SVP ist mit den vorliegenden drei Parkierungsverordnungen nicht zufrieden, wobei die Nachtparkierverordnung die noch unbestrittenste Vorlage ist. Bedauerlicherweise war es durch das links-grüne «powerplay», sekundiert durch die verbotsliebende GLP, in der vorberatenden Kommission schlicht nicht möglich fundierte Änderungen wirklich zu diskutieren und dringend nötige Anpassungen vorzunehmen.

Verbände, bürgerliche Parteien, Gewerbe und Wirtschaft haben sich bereits in der Vernehmlassung gegenüber dem Stadtrat klar und unmissverständlich geäussert und dabei festgehalten, dass die motorisierte Mobilität inWinterthur nicht einfach verdrängt werden kann, sondern dass sie für Industrie und Gewerbe und auch für die Bürgerinnen und Bürger schlicht und einfach eine wichtige Voraussetzung, ja Notwendigkeit ist. Einig sind wir uns alle aber sicher darin, dass wir keine kostenlosen Pendlerparkplätze für auswärtige Personen bieten und den damit einhergehenden unnötigen Verkehr akzeptieren wollen.

Um dieses Ziel zu erreichen braucht es aber nicht die jetzt vorliegenden Vorlagen, welche weit über dieses Ziel hinaus schiessen. Die vorliegenden Verordnungen schränken nämlich nicht externe Pendler ein, sondern behindern unsere eigenen Einwohnerinnen und Einwohner, benachteiligen Dienstleistungsbetriebe und Geschäfte und verteuern bewusst und mit voller Absicht das Parkieren, gerade auch für jene Personen, welche schlicht und einfach auf das Auto angewiesen sind.

Der Absicht des Stadtrates mit einer „lenkungswirksamen Parkgebühr“ den Verkehr zu reduzieren und den Modal-Split zu verändern stehen wir kritisch gegenüber. Erstens haben verschiedene wissenschaftliche Untersuchungen gezeigt, dass Gebühren keine oder eine höchstens kaum spürbare Lenkungswirksamkeit haben. In der Regel wird der Verkehr lediglich umgelenkt, aber nicht vermindert.

Zweitens erachten wir die Absicht, Parkgebühren als Lenkungsmassnahme zu missbrauchen als eine schlechte Lösung, welche lediglich Bürgerinnen und Bürger drangsaliert. Gebühren stellen Entgelte für eine bestimmte Dienstleistung des Staates dar. Jede Gebühr, welche also einem anderen Zweck dient als der Kostendeckung, hat nur den Zweck neue Einnahmen für die Stadt zu generieren.

Drittens können wir in diesem Kontext der kommunizierten Absicht des Stadtrates mit den Parkgebühren ein „auch längerfristig gut funktionierendes Verkehrsnetz sicherzustellen“ kaum Glauben schenken, da der Stadtrat mit seiner Verkehrspolitik in der Realität oft genug beweist, dass er eine Verkehrsverhinderungspolitik betreibt und wenig Interesse an einem gut funktionierenden Verkehrsnetz zu spüren ist.

Und viertens hinkt der stadträtliche Vergleich der beabsichtigen Parkgebühren mit anderen Städten wie Zürich oder der Ostschweiz ganz massiv. Die Dienstleistungsbetriebe und Ladengeschäfte in der Innenstadt oder den Quartierzentren stehen nicht in Konkurrenz mit Zürich oder St. Gallen, sondern mit den grossen Einkaufszentren und den Geschäften in den umliegenden Gemeinden. Winterthur steht zu diesen Orten in Konkurrenz betreffend Konsum, Einkauf, Unterhaltung und Kultur und Gewerbe und Wirtschaft. Daher sind konkurrenzfähige und nicht abschreckende Gebühren zu erheben, gerade auch um die Winterthurer Betriebe zu stärken und diese nicht zu benachteiligen.

Mehrere Punkte an den vorliegenden Verordnungen sind für uns nicht akzeptabel und werden Winterthur und seiner Wirtschaft schaden, die Menschen behindern, das Verkehrsproblem nicht im Ansatz lösen und unnötig Geld kosten. Es sind dies im Wesentlichen:

Ausgestaltung von Neuhegi als parkierungstechnische Zentrumszone

Neuhegi-Grüze wird vom Stadtrat gerne als zweites Stadtzentraum und neuerdings als Teil des Rückgrates betrachtet. Mit der Ausgestaltung dieses Bereiches als Zentrumszone mit den höchst verschärften Parkierungsregelungen wird dazu führen, dass dieses Rückgrat gebrochen wird. Leider haben sich die Versprechungen und Erwartungen der «blühenden Landschaften» in Neuhegi kaum erfüllt. Trotz immensen Bemühungen sind die ehemaligen Industrieareale eine reine Wohnsiedlung geblieben, ja beinahe eine Schlafstadt. Gewerbe und Läden haben dort nach wie vor einen schweren Stand und nun erschweren wir es ihnen noch mehr. Auch die dort vorhandenen Firmen mit ihren Arbeitsplätzen werden unter diesem strikten Parkierungsregime leiden. Wir schmälern mit diesen Vorlagen schlicht und einfach die Standortattraktivität.

Kurzfristiges Parkieren bei 30 anstatt 60 Minuten

Die Regelung das kurzfristige Parkieren auf 30 Minuten zu begrenzen, verstärkt diesen Effekt nochmals, denn die entsprechenden Zonen werden künstlich unattraktiv gemacht und damit die dortigen Betriebe bewusst benachteiligt und behindert. Ich habe wirklich keine wahnsinnig komplizierte Frisur, aber nicht einmal mir reichen 30 Minuten für den Coiffeurbesuch. Diese Regelung kommt einer weiteren Schwächung und Einschränkung des Gewerbes und der kleinen Läden in der Altstadt und den Quartierzentren gleich und wird das „Lädelisterben“ forcieren und die grossen Einkaufszentren bevorteilen.

Gebührenbänder und Kompetenzen des Stadtrates

Die beabsichtigen Gebührenbänder sind für uns ebenfalls ein schwieriger Punkt, weil wir dem Stadtrat diesen ziemlich grossen Handlungsspielraum in diesem heiklen Thema nicht einfach als Blankoscheck zugestehen können. Die Parkgebühren sollen klar und transparent sein und es ist Aufgabe des Parlamentes, sie in diesen Verordnungen festzulegen. Es erschliesst sich auch nicht, wieso der Stadtrat eine 300% Kompetenz erhalten soll, und damit schalten und walten kann, wie es ihm beliebt, ohne auch nur die Volksvertretung fragen zu müssen.

Gebührenhöhe der Parkkarten

Die beabsichtige massive Erhöhung der Gebühren für eine Parkkarte «blaue Zone» sind für uns nicht akzeptierbar. Heute können die Anwohnenden für eine Jahrespauschale von 50 Franken eine Zonenkarte ohne Nachtparkieren beziehen. Neu sind dafür allermindestens 200 Franken zu berappen, das ist vier Mal so viel wie heute. Wir könnten dieser gewaltigen Erhöhung ja vielleicht noch zustimmen, aber sicher nicht den ebenfalls beabsichtigten bis zu 300 Franken. Auch die Erhöhungen für die Parkkarten für Gewerbetreibende auf bis zu 400 Franken beziehungsweise 500 Franken ist zu massiv und belastet gerade kleinere Unternehmen über Gebühr.

Unterstellung von zweirädrigen Fahrzeugen

Die Definition eines gebührenpflichtigen Motorfahrzeuges ist ein weiterer Aspekt, welcher uns an den vorliegenden Verordnungen stört. So wie vorliegend wären davon auch sämtliche Zweiradfahrzeuge mit Motor betroffen. Das macht mehrfach keinen Sinn. Elektrovelos, das Töffli des Grossvaters und den Roller des Kuriers einem Auto gleichzustellen und parkierungstechnisch mit gleichen Gebühren zu belegen ist schon etwas sehr weit gegriffen, sei es aus der Betrachtung der Effizienz, des Platzbedarfes, der Emissionen aber auch aus Gründen der Verhältnismässigkeit. Eine Definition mittels der Mehrspurigkeit würde hier eine gezielte und durchaus sinnvolle Vereinfachung bieten.

Administrativer Klotz „Bieler Modell“

Der hohe administrative Aufwand und die künstlichen Hürden für den Bezug einer Parkierungsbewilligung nach dem Bieler Modell löst keine Probleme, verursacht aber neue Kosten und Aufwände, sowohl bei der Stadt als auch bei den betroffenen Privaten und Firmen. Zudem wird dann wohl aufgrund des gestiegenen Aufwandes rasch die Forderung nach neuen Stellen in der Verwaltung kommen. Gewisse Formulierungen wie «in besonderen Fällen kann die Anzahl der Parkierungsbewilligungen pro berechtigte Person oder berechtigtem Betrieb beschränkt werden» sind wenig präzise und öffnen einer Ungleichbehandlung und der Willkür Tür und Tor. Solche Bestimmungen haben in einem Gesetzestext nichts verloren. Die beabsichtigte Umkehr der Beweislast, also dass der Bürger dem Staat beweisen muss, dass er über keinen verfügbaren Parkplatz verfügt, verlagert das Problem einfach weg vom Staat hin zur Privatperson. Das ist weder besonders schlau noch bürgerfreundlich.

Keine elektronische Bewilligungsplattform

Auch für die SVP ist es in der heutigen Zeit zwingend, dass solche Parkierungsbewilligungen einfach und elektronisch bezogen werden können. Es ist für uns unverständlich, dass der Stadtrat diese neuen Regelwerke einfach in Kraft setzen will, aber eine Bewilligungsplattform noch nicht fertig ist. Wo sind hier die hochtrabenden Statements von Digitalisierung und Smart City?

Die SVP hat zusammen mit Der Mitte und der FDP versucht, diese Punkte in den Kommissionen zu verändern und für die Einwohnerinnen und Einwohner erträglicher zu machen. Leider ist dies gescheitert und eine wirkliche Verhandlung und Kompromissfindung war gar nicht möglich. Nun liegen uns drei ziemlich radikale Verordnungen vor, welche die Bürgerinnen und Bürger nochmals stärker finanziell ausnehmen und die Mobilität in Winterthur schwächen. Daher können wir diesen Verordnungen wie vorliegend nicht zustimmen und werden, wenn keine substanziellen Verbesserungen in diesem Rat beschlossen werden, dagegen gerne das Referendum ergreifen.

Markus Reinhard, Gemeinderat SVP

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