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Referat

Votum zu „2017.27 zum Postulat betreffend motorisiertem Verkehr in der Fussgängerzone der Winterthurer Altstadt“

Geschätzter Herr Ratspräsident,
sehr geehrte Damen und Herren Stadträte
verehrte Kolleginnen und Kollegen

Die SVP-Fraktion dankt dem Stadtrat für seine Antwort zum Postulat und nimmt diese ablehnend zur Kenntnis.

Die Postulanten gehen in ihrem Vorstoss schon einleitend von einer falschen Annahme aus, nämlich dass eine autofreie Lage die Attraktivität des Standortes für Gewerbebetriebe steigert. Das mag ja noch für Geschäfte zutreffend sein, welche kleine und handliche Dinge verkaufen oder reine Dienstleistungen anbieten. Für Firmen mit einem umfassenderen Sortiment oder auch sperrigen oder schweren Verkaufsgegenständen trifft dies natürlich nicht zu. Das eine schlechte oder inexistente Erreichbarkeit mit dem Auto für Gewerbetreibende in der Regel genau nicht attraktiv ist, zeigt uns das bedauerliche Verschwinden verschiedener, auch traditionsreicher Geschäfte und Betriebe aus der Altstadt und der Umstand, dass heute viele Ladenlokale teilweise recht lange leer stehen.

Oder wie sagte es Christian Griesser an der vergangenen Ratssitzung betreffend Corona-Hilfskredit? „Den kleinen Läden ohne Quersubvention durch den Onlinehandel geht der Schnauf aus.“ Ja der Schnauf geht aus, aber nicht nur wegen Corona, sondern auch wegen den seit Jahren stets schlechter werdenden Rahmenbedingungen.

Noch klarer wird diese Tatsache, wenn man die Beliebtheit und die Attraktivität von gut mit dem Auto erreichbaren Standorten und Einkaufsmöglichkeiten ausserhalb der Altstadt oder sogar ausserhalb der Stadt Winterthur betrachtet. Jede Einschränkung der Erreichbarkeit mit dem Auto schadet einem Unternehmen, insbesondere wenn es auf eine breite Kundschaft angewiesen ist. Ähnliches gilt für Arztpraxen, welche gerade für ältere Personen gut erreichbar sein müssen, auch wenn diese nicht mehr gut zu Fuss unterwegs sind.

Aus Sicht der SVP sind die heutigen Beschränkungen für die Zufahrt in die Altstadt schon zu restriktiv und gewerbefeindlich. Jede weitere Verschärfung oder Ausdehnung wäre ein Schlag ins Gesicht der Ladenbetreiber und deren Angestellten, welche nun halt einmal auch auf Kundschaft und auch auf Anlieferungen angewiesen sind.

Positiv nehmen wir einzig zur Kenntnis, dass der Stadtrat und die Stadtpolizei erkannt haben, dass dem Fahrzeugverkehr im Allgemeinen in der Fussgängerzone wieder eine erhöhte Aufmerksamkeit zu schenken ist. Denn in der Tat ist die Altstadt ein Brennpunkt in dieser Hinsicht. Es bestehen aber kaum Friktionen oder Probleme mit dem sehr beschränkten motorisierten Anlieferverkehr. In Tat und Wahrheit, und dies konnten sie ja erst kürzlich auch im Landboten lesen, ist die Altstadt für Velo- und E-Bike-Fahrer ein rechtsfreier Raum, in welchem Fahrverbote und Einbahnstrassen bestenfalls als gutgemeinte Empfehlungen interpretiert werden und Rücksichtnahme auf die Fussgänger oft inexistent ist.

Dazu Kurt Egli vom VCS: «Neun von zehn Velofahrern wissen nicht, dass in der Fussgängerzone Schritttempo gefahren werden muss». Noch tragischer wird es, wenn Elektrobikes mit 45 km/h ungestraft durch eine Fussgängerzone flitzen, eine Geschwindigkeit, welche wohl einem autobasierten Lieferanten nicht in den Sinn käme. Man darf also getrost konstatieren, dass unsere Altstadt kein Auto- sondern ein Velorowdy-Problem hat. Anders kann man sich die aktuelle, wohl dringend notwendige „Faultier-Kampagne“ ja gar nicht erklären.

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