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Ehrliche Information schafft Vertrauen: JA zur Volksinitiative „Bei Polizeimeldungen sind die Nationalitäten anzugeben“

Am 7. März stimmt die Zürcher Bevölkerung sowohl über die kantonale Volksinitiative «Bei Polizeimeldungen sind die Nationalitäten anzugeben» wie auch über den kantonsrätlichen Gegenvorschlag zur Initiative ab. Das Volksbegehren will, dass die Information der Behörden wieder vollständig und offen erfolgt. In der Stadt Zürich wird heute die Nationalität von mutmasslichen Tätern nur auf Nachfrage hin bekannt gegeben.

Weitere Informationen

Darum will die Volksinitiative wie auch der Gegenvorschlag, dass die Nationalitäten generell wieder genannt werden müssen. Die Initiative sieht zusätzlich vor, dass auch ein allfälliger Migrationshintergrund in den letzten 10 Jahren, so wie das für die Polizei in ihrem Polizeiinformationssystem ersichtlich ist, von mutmasslichen Delinquenten erwähnt wird. Im Mai 2015 reichte die damalige Nationalratskandidatin und SP-Fraktionschefin Min Li Marti im Gemeinderat der Stadt Zürich einen Vorstoss in Form einer einfachen Anregung ein. Darin bat sie den Stadtrat, zu prüfen, ob in Zukunft auf die Nationalitätennennung mutmasslicher Täter in Polizeimeldungen verzichtet wird. Natürlich war das als Wahlkampfgag im Vorfeld zu den Nationalratswahlen 2015 für die SP gedacht. Im November 2017 verfügte der damalige alternative Zürcher Polizeivorsteher Richard Wolff überraschend und alleine, dass die Nationalitäten in Polizeimeldungen in Zukunft nicht mehr genannt werden dürfen. Am 12.Januar 2018 lancierte die SVP des Kantons Zürich eine Volksinitiative, mit welcher dieser weltfremde Entscheid rückgängig gemacht werden soll. Am 23. Mai 2018 wurde diese mit über 8000 Unterschriften eingereicht. Viele der Unterschriften stammen übrigens aus der Stadt Zürich.

Ehrliche Information ist die Grundlage für jede Demokratie

Ehrliche Information schafft Vertrauen, so auch der Slogan unserer Kampagne. Ein offener, freier Austausch verschiedener Meinungen ist Grundlage jeder Demokratie und Diskussion. Um sich sachlich eine Meinung bilden zu können, müssen korrekte Informationen verfügbar sein. Erst wenn man den Hintergrund kennt, ist man in der Lage, einen Sachverhalt richtig zu beurteilen. Gerade für die Schweiz mit ihren vielfältigen demokratischen Mitwirkungsrechten ist es unerlässlich, dass die Behörden über alle Themen offen und ehrlich informieren.

Behörden müssen offen und transparent informieren

In der Schweiz gilt das sogenannte «Öffentlichkeitsprinzip». Dies bedeutet, dass das Handeln der staatlichen Behörden für Aussenstehende nachvollziehbar und transparent sein soll. Laut dem geltenden Zürcher Gesetz müssen Behörden «von sich aus und auf Anfrage über ihre Tätigkeit» informieren, soweit nicht überwiegende private oder öffentliche Interessen entgegenstehen. Behörden und öffentliche Organe, und dazu gehören auch die Polizeicorps, sind somit auch vom Gesetz her verpflichtet, die Allgemeinheit angemessen zu informieren. Das geschieht in der Regel über Medienmitteilungen seitens der Behörden.

Staat darf Bevölkerung keine Informationen vorenthalten

Für jeden Staat, der seine Bürger als mündig betrachtet, ist offene und ehrliche Information eine Selbstverständlichkeit. Die Gegner der Initiative sagen, man müsse ein Zeichen dagegen setzen, dass ganze Bevölkerungsgruppen diskriminiert würden. Darum soll z.B. die Nationalität von Straftätern nicht mehr genannt werden. Doch offene Information hat nichts mit Diskriminierung oder einer Wertung zu tun: Hier werden schlicht Fakten übermittelt, welche für eine fundierte Meinungsbildung unerlässlich sind.

Rechtsordnung respektieren

Linke Politiker behaupten, Ausländerkriminalität gebe es nicht. Das stimmt leider nicht. Unsere Gesetze gelten für alle. Mit dem Verschweigen der Nationalität von mutmasslichen Tätern soll die Ausländerkriminalität vor der Bevölkerung verheimlicht werden. Doch Probleme löst man nicht, indem man die Fakten unter den Teppich kehrt. Im Kanton Zürich leben 26,5 Prozent Ausländerinnen und Ausländer. In der kantonalen Kriminalitätsstatistik liegt der Ausländeranteil aller Verurteilten bei 54 Prozent. Interessant wird es, wenn man die Medienmitteilungen der Stadtpolizei zwischen Januar und November 2017 genauer analysiert. In diesem Zeitraum verschickte die Stadtpolizei 183 Medienmitteilungen mit Nennung von Nationalitäten von mutmasslichen Gewalttätern. Diese Medienmitteilungen betreffen rund 280 Personen. Von diesen haben 100 Personen die Schweizer Nationalität, 180 sind ausländischer Herkunft. Erwähnenswert ist auch die Herkunft der 180 Ausländer: 34 Personen sind aus Afrika, 30 aus Nordafrika, 30 Personen sind Osteuropäer, 20 aus der Balkangegend und 60 Personen sind aus diversen anderen Ländern. Warum darf die Bevölkerung nicht wissen, was die Hintergründe dieser Täter sind? Weil Zürichs alternativer Polizeivorsteher verboten hat, die Nationalität von mutmasslichen Tätern bekannt zu geben. Damit wird die Wahrheit unterdrückt und die Bevölkerung für dumm verkauft. Die Behörden in unserem Land haben die gesetzliche Pflicht, offen, ehrlich, transparent und vollständig zu informieren. Und die Bevölkerung hat ein Recht auf korrekte und ungefilterte Informationen. Zensur ist der falsche Weg. Die Problematik um Ausländerkriminalität lässt sich mit Desinformation, so wie die Linke das will, nicht lösen.

Kantonale Volksinitiative «Bei Polizeimeldungen sind die Nationalitäten anzugeben»

Gegenvorschlag des Kantonsrates Polizeigesetz (PolG)
(Änderung vom 9. März 2020; Nennung der Nationalität bei Polizeimeldungen)

Stichfrage Initiative oder Gegenvorschlag: Initiative

 

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