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Anfrage im Kantonsrat: Littering im Kanton Zürich hat zugenommen

Neueste Erhebungen zeigen auf, dass das Littering / Wegwerfen und Liegenlassen von Abfall im Kanton Zürich stark zugenommen hat, vgl. auch den Artikel «Die Schweiz, eine riesige Abfallhalde», im Tagesanzeiger vom 20. Juni 2021. Bereits im Jahr 2018 haben wir zu diesem Thema im Kantonsrat eine Anfrage eingereicht. Seither hat sich die Lage leider noch verschlimmert, weshalb sich der Regierungsrat vermehrt über mögliche Massnahmen zur Eindämmung von Littering Gedanken machen sollte.

Im letzten und diesem Jahr während der Pandemie waren alle Clubs und viele Freizeiteinrichtungen geschlossen, weshalb sich das Problem nochmals zugespitzt hat, da viele Junge sich draussen aufhielten. Dies wird auch in Zukunft ein Thema sein, da es gemäss Umfragen gerade die Jungen immer mehr zu Treffen im Freien zieht. Es ist schlussendlich auch eine Frage der Erziehung und Information. Es braucht ein umfassendes Konzept seitens Kanton und Gemeinden mit Aufklärung in der Öffentlichkeit und in Schulen, der Prüfung der Einführung eines Depot/ Pfandsystems auf Verpackungen sowie von vermehrten Polizeikontrollen an stark frequentierten Orten und die Möglichkeit zur Erteilung von Bussen, wenn Personen beim Liegenlassen von Abfall erwischt werden.

Leider zeigt die Erfahrung, dass es ein Massnahmenpaket seitens Kanton und allenfalls eine Anpassung in der Verordnung über das Kantonale Ordnungsbussenverfahren braucht, um eine Verbesserung in den Gemeinden und der Städte zu erzielen. Die Reinigungskräfte müssen immer früher ausrücken, meist um 4 Uhr morgens, um die Abfallmenge zu bewerkstelligen zu versuchen. Dies kostet den Steuerzahler viel. In diesem Zusammenhang möchten wir den Regierungsrat um die Antwort der folgenden Fragen bitten:

  1. Welche Massnahmen gegenLittering werden im Kanton Zürich geprüft, und wie ist die Zusammenarbeit mit den Gemeinden?
  2. Gibt es bereits eine aktuelle Informationskampagne an öffentlichen Orten und in den Schulen gegen Littering?
  3. Könnten die Polizeien im Kanton Zürich bei Kontrollen an neuralgischen Punkten auch zusätzlich für die Vermeidung von Littering sorgen und entsprechende Bussen aussprechen, oder braucht es hierfür eine Anpassung der Verordnung über das Kantonale Ordnungsbussenverfahren vom 14. Oktober 1992?
  4. Könnte ein Pfandsystem eingeführt werden, z.B. bei Flaschen und Plastikverpackungen, so dass diese im Discounter gegen Entgelt zurückgegeben werden können?

Nina Fehr Düsel
René Isler

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