Mitglied werden
Vorstoss

Gemeinderat: Bauliche Verdichtung durch Aufhebung Mehrlängenzuschlag

Antrag
Der Stadtrat wird eingeladen, in einem Bericht darzulegen, wie sich eine Aufhebung des in der
Bau- und Zonenordnung vom 3. Oktober 2000 definierten Mehrlängenzuschlages auf das Potential
und die Möglichkeiten zur inneren Verdichtung sowie Bevölkerungsentwicklung auswirken
könnte Es ist zu prüfen, in welchen Stadtgebieten eine Aufhebung sinnvoll wäre, in jedem
Fall ausgenommen sind Kernzonen oder Quartiererhaltungszonen.

Begründung
Unsere Lebensräume stehen durch das Bevölkerungswachstum zunehmend unter Druck.
Städtische Räume sollen verdichtet und die Zersiedelung minimiert werden. Auch Winterthur
hat grosses Potential zur inneren Verdichtung. Die geltende Bau- und Zonenordnung (BZO)
schränkt jedoch eine solche Nachverdichtung weitgehend ein. Das ist kein spezifisches Winterthurer
Problem, sondern in vielen Regelwerken der Fall. Die bei der Festsetzung der BZO
geltenden Umstände sind heute jedoch in den Hintergrund gerückt und die Interessen nach
dichten und urbanen Städten gewachsen. Auch aus ökologischen und verkehrstechnischen
Gründen macht eine Konzentration des Wachstums auf urbane Zentren Sinn. Die lockere Bebauungsstruktur
von Winterthur wird eine Erhöhung der Urbanität benötigen und kann dies
auch gut verkraften.
Mit dem Mehrlängenzuschlag schränkt heute ein kommunal fixiertes Instrument die innere
Verdichtung ein. Dieser schreibt für längere Gebäude ab 14 m nach Art. 23 Abs. 1 lit. b Ziff. 2
der BZO einen Zuschlag von 1/3 der Mehrlänge zum geltenden Grenzabstand vor. Durch diese
Regelung im Nachteil stehen z.B. Parzellen mit unregelmässiger Geometrie und auch allgemein
kleinerer Grösse. Der Zuschlag kommt heute bei Ausarbeitung von Gestaltungsplänen
nicht zur Anwendung, allerdings wird die Verdichtung über kleinere Parzellen eingeschränkt.
Der Mehrlängenzuschlag steht im Widerspruch zum Wachstum gegen innen. Die Erhöhung
der Dichte könnte durch die Aufhebung vorangetrieben werden oder wird zumindest nicht blockiert.
Deshalb ist eine Aufhebung des Mehrlängenzuschlags zu prüfen. Die Ausschöpfung
der über die Baumassenziffer mögliche Baukubatur ist mit einem Zuschlag auf den Grenzabstand
nicht in jedem Fall möglich, da die Höhe des Gebäudes durch die Anzahl Geschosse
limitiert ist. Mit dieser Aufhebung würden erhebliche innerstädtische Grundstücksreserven für
die Stadtentwicklung aktiviert und die architektonische Gestaltung flexibilisiert. Die geltenden
Maximallängen der Gebäude gewährleisten eine städtebaulich wertvolle Einordnung in die
Stadtstruktur und berücksichtigen auch die Qualitäten der Gartenstadt und Quartiererhaltungszonen.
Eine hochstehende Baukultur ist wichtig für die Attraktivität von Winterthur und soll
deshalb auch nicht beeinträchtigt werden.

Artikel teilen
über den Autor
SVP Stadtparlamentarier (ZH)
weiterlesen
Kontakt
SVP Stadt Winterthur
8400 Winterthur
E-Mail
Social Media
Besuchen Sie uns bei:

Diese Seite teilen

Wir verwenden Cookies, um Inhalte und Anzeigen zu personalisieren, Funktionen für soziale Medien anbieten und Zugriffe auf unsere Webseite analysieren zu können. Ausserdem geben wir Informationen zur Nutzung unserer Webseite an unsere Partner für soziale Medien, Werbung und Analysen weiter. Details ansehen
Ich bin einverstanden