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Vorstoss

Gemeinderat: Dringliche Interpellation betreffend Zweck und Dauer der Pandemiestufe 4

In den Monaten April und Mai stand Vieles in der Welt still, so auch in den Winterthurer Schulen. Im Zuge der Krise haben sich offensichtlich auch Kompetenzen in Bezug auf die Weisungsbefugnisse im Schulbereich verschoben, oftmals mit dem Hinweis auf eine „Pandemiestufe 4“. Dazu stellen sich folgende Fragen:

  1. Was bedeutet die oft genannte «Pandemiestufe 4» und wo ist diese rechtlich verankert? Das EpG kennt nur drei Stufen: die normale, besondere und ausserordentliche Lage.
  2. In den Schulen galt während des Lockdowns die Pandemiestufe 4. Wer hat diese ausgerufen und wie und zu welchem Zeitpunkt wurde dieser Entscheid an wen kommuniziert?
  3. Gab es während des Lockdowns eine Neuverteilung oder «schleichende Verschiebung» der Kompetenzen, wenn ja mit welchen Begründungen und basierend auf welchen rechtlichen Grundlagen?
  4. Erfolgten die Weisungen an die Schulleitungen weiterhin über die vier Kreisschulpflegen und wurden die vier Präsidien im Vorfeld in die Entscheide involviert?
  5. Obwohl beim Kanton für Schulen zahlreiche Lockerungen beschlossen wurden, kommuniziert das Schuldepartement weiterhin die Pandemiestufe 4. Welche Lockerungen des Kantons werden entsprechend in Winterthur nicht gewährt und wenn ja, welche
    und mit welcher Begründung?
  6. Wann beabsichtigt der Stadtrat diesen Ausnahmezustand aufzuheben und wieder zu den demokratisch geltenden Kompetenzregelungen zurückzukehren? Gerade im Bereich Schule wäre eine schnelle Rückkehr zur Normalität wichtig und richtig, damit doch noch Abschlussreisen, -feste und Klassenanlässe etc. durchgeführt werden können.
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