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Vernehmlassung

Stellungnahme zum Mitwirkungsverfahren Sachplan Verkehr, Teil Infrastruktur Schiene, Anpassungen und Ergänzungen (mit Fokus S-Bahn Haltestelle Winterthur Försterhaus)

Sehr geehrte Damen und Herren

Gerne äussern wir uns im Rahmen des Mitwirkungsverfahrens zum Entwurf des Sachplan Verkehr, Teil Infrastruktur Schiene.

Als Winterthurer Partei ist uns speziell aufgefallen, dass im Sachplan die Haltestelle Winterthur Försterhaus (Töss) fehlt. Diese Haltestelle ist nach wie vor Bestandteil des Kantonalen Richtplan des Kanton Zürich.

Sachplanungen des Bundes, und somit auch der Sachplan Verkehr, Teil Infrastruktur Schiene sind mit den kantonalen Richtplänen zu koordinieren. Dabei ist der Stand der Koordination aufzuzeigen und die noch notwendigen Koordinationsschritte konkret zu benennen. Es ist aus unserer Sicht ein Fehler des vorliegenden Sachplanentwurfs diese Haltestelle nicht aufzulisten und die Koordinationsaufgaben mit dem Kanton nicht klar zu benennen.

Die Anpassungen (des Sachplans) betreffen:

  1. Die Überführung von Vorhaben, die sich erheblich auf Raum und Umwelt auswirken, aus der Botschaft über den Ausbauschritt 2035 in den SIS.
  2. Die Aktualisierung einzelner Kapitel im Konzeptteil sowie Anpassungen der Koordinationsstände von Vorhaben, die in den Objektblättern dargestellt sind. Hierzu gehören der Brüttenertunnel, der Meilibachtunnel (neu), die Güterumfahrungslinie Limmattal-Furttal (neu) und der Doppelspurausbau Uster-Aathal.

Im Objektblatt OB 1.1 Zürich–Winterthur sind verschiedene Koordinations- bzw. Abstimmungsaufgaben genannt: „Bei der Konkretisierung ist eine Abstimmung mit dem Ausbau der Nationalstrasse sowie dem kantonalen Richtplan im Raum Bassersdorf-Dietlikon.Effretikon durchzuführen. lm Rahmen der weiteren Planungsarbeiten zum Brüttenertunnel hat eine Abstimmung mit dem Wildtierkorridor ZH 20 sowie dem planerischen Grundwasserschutz stattzufinden.“

Wenn der Ausbau der Nationalstrasse und die Abstimmung mit dem Wildtierkorridor als Koordinationsaufgabe genannt werden, ist es zwingend und eigentlich eine Selbstverständlichkeit, dass auch die Themen der Überwerfung Töss und der Haltestelle Försterhaus Töss korrekt im Sachplan dargestellt werden.

Wir stellen daher folgende Anträge: 

  1. Der Koordinationsstand Brüttenertunnel und Haltestelle Försterhaus Töss ist konkret zu benennen und unter Vorgehen der entsprechende Abstimmungsauftrag zu formulieren.
  2. Der Koordinationsstand Brüttenertunnel und Überwerfung Töss mit den Themen „Konflikte mit Städtebau, Siedlungsqualität und Beeinträchtigung Erholungsraum“ sowie „Konflikt Haltestelle Försterhaus Töss“ ist zu benennen und unter Vorgehen der entsprechende Abstimmungsauftrag zu formulieren.

Begründung 

  1. Formell:

Wie oben dargelegt sind im Sachplan die bestehenden Abstimmungsaufgaben möglichst vollständig aufzuführen. Bei der im kantonalen Richtplan eingetragenen Haltestelle Försterhaus Töss handelt es sich aufgrund der räumlichen Verhältnisse am Nordportal des Brüttenertunnels um eine wichtige Abstimmungsaufgabe.

  1. Inhaltlich:

Es ist aus verschiedenen Gründen wichtig, dass eine S-Bahn Haltestelle Försterhaus Töss realisiert werden kann:

  1. Die Stadt Winterthur plant Bereiche des Industriegebiets in Töss im Kantonalen Richtplan zu einem Zentrumsgebiet aufzuwerten. Dieses Vorhaben kann auf der kantonalen Planungsstufe nur Erfolg haben, wenn für das Zentrumsgebiet eine überdurchschnittlich gute Erschliessung mit dem öffentlichen Verkehr (ÖV) als auch für den MIV geplant werden kann. Nur mit einer Buserschliessung ist die erforderliche Qualitätsstufe im ÖV nicht zu erreichen. Dazu ist, die nach wie vor im Richtplan vorgesehene, S-Bahn Haltestelle Försterhaus Töss zwingende Voraussetzung.
  2. Winterthur möchte die Arbeitsplatzgebiete Neuhegi/Grüze (bereits kantonales Zentrumsgebiet), Sulzerareal Stadtmitte (bereits kantonales Zentrumsgebiet) und Industriebebiet Töss (kantonales Zentrumsgebiet geplant) zu einem Kernbereich mit urbanem Profil entwickeln. Ein sich von Töss bis nach Oberwinterthur ziehendes «urbanes Rückgrat» soll diese Kernbereiche verbinden. Beim ÖV sollen auch innerstädtische S-Bahnverbindungen zwischen Seen, Grüze, Grüze Nord (geplant) Oberwinterthur, Hauptbahnhof und Töss eine wichtige Rolle spielen und den, zeitweise am Rande der Kapazitätsgrenze, operierenden Stadtbus entlasten.
  3. Im Rahmen der Planung Winterthur 2040 wurde erkannt, dass eine leistungsfähige Erschliesssung mit der S-Bahn von Töss-Süd und Dättnau von grossem Nutzen für die Stadt ist. Das Projekt Brüttenertunnel hat diesen wichtigen Entwicklungsschritt für Stadt und Region als integralen Projektbestandteil zu berücksichtigen.
  4. Eine Haltestelle Försterhaus ist volkswirtschaftlich sinnvoll. Der Reisezeitgewinn der Nutzniesser ist bei vier bis sechs Halten pro Stunde und Richtung aufgrund des Potentials (Einwohner und Arbeitsplätze) grösser als der Zeitverlust der betroffenen durchfahrenden Zugreisenden.
  5. Eine S-Bahn-Haltestelle Försterhaus ist betrieblich mit dem Projekt Brüttenertunnel ohne Weiteres vereinbar. Mit einer S-Bahn-Haltestelle Försterhaus wird in Bezug auf den Fahrplan BAV 2035 nur 42% der möglichen Leistungsfähigkeit beansprucht. Es bestehen noch grosse Leistungsreserven. Der Engpass für das Gesamtsystem liegt im Hauptbahnhof Winterthur.

Wir bedanken uns für die Berücksichtigung unserer Stellungnahme und die Anerkennung der grossen Wichtigkeit einer Haltestelle Försterhaus-Töss für die Stadt und Region Winterthur.

SVP der Stadt Winterthur

Dr. Maria Wegelin, Präsidentin, Gemeinderätin
Markus Reinhard, 1. Vizepräsident, Gemeinderat

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