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Medienmitteilung

Statthalteramt hebt unsinnige Tempo-30-Zone auf Tösstal- und Seenerstrasse auf

Die SVP Seen, «Winterthur: agil-mobil», das Komitee für eine offene Tösstalstrasse und betroffene Anwohner sind hoch erfreut: Das Statthalteramt hat die von der Stadt Winterthur quasi über Nacht verordnete Tempo-30-Zone auf der Tösstalstrasse aufgehoben. Dies ist für die Stadt peinlich: Sie hat für ihr Vorhaben nicht einmal die, laut Statthalteramt zwingend erforderliche, Bewilligung der Kantonspolizei eingeholt, was zur Aufhebung führte.

In einer Nacht-und-Nebel-Aktion verordnete die Stadt Winterthur am 1. Oktober 2025 auf der Tösstalstrasse (Abschnitt Landvogt-Waser- bis Oberseenerstrasse) sowie auf der Seenerstrasse Tempo 30.¹ Weder die betroffenen Anwohner noch Pendler oder das lokale Gewerbe wurden im Vorfeld informiert. Besonders stossend: Nicht einmal das städtische «Zielbild Temporegime» sah für das Jahr 2025 in diesem Gebiet Tempo 30 vor!²

Gegen diese Tempo-30-Zone und das willkürliche Vorgehen reichten betroffene Anwohnende, unterstützt von der SVP Seen und dem Verein «Winterthur: agil-mobil», Rekurs ein – mit Erfolg. Das Statthalteramt hob die Verordnung am 16. September 2026 auf. Die Stadt hat die Öffentlichkeit bis heute nicht darüber orientiert – knapp einen Monat nach dem Entscheid!

«Dieser Entscheid ist ein Sieg für flüssigeren Verkehr: für das Gewerbe, die Pendler und den öffentlichen Verkehr.» Manuel Zanoni, SVP Seen

Die Erleichterung über den Entscheid des Statthalteramtes ist gross: «Dieser Entscheid ist ein Sieg für flüssigeren Verkehr: für das Gewerbe, die Pendler und den öffentlichen Verkehr. Die Bevölkerung von Seen hat mit der deutlichen Annahme der Mobilitätsinitiative gezeigt, dass sie auf den Hauptverkehrsachsen kein Tempo 30 wünscht», sagt Manuel Zanoni, Vizepräsident der SVP Seen.

Werner Schurter, Präsident von „Winterthur: agil-mobil“, meint: «Eine gute Erreichbarkeit von Winterthur für alle Verkehrsteilnehmenden nützt dem Wirtschaftsstandort Winterthur. Es braucht eine pragmatische statt ideologische Verkehrspolitik.»

Undemokratisches Vorgehen und Verschwendung von Steuergeldern

Betroffene Bürgerinnen und Bürger vor vollendete Tatsachen zu stellen, untergräbt das Vertrauen in die Politik. Dieser unnötige Rechtsstreit verursacht hohe Verfahrenskosten und Verwaltungsaufwand. Die Zeche zahlt am Ende der Steuerzahler. «Die intransparente Weise, wie der Stadtrat versucht hat, diese Massnahme am Volk vorbei durchzudrücken, ist undemokratisch und damit nicht akzeptabel», sagt Manuel Zanoni.

Die SVP Seen und „Winterthur: agil-mobil“ fordern den Stadtrat auf, den Entscheid des Statthalteramts zu akzeptieren, auf weitere Rechtsmittel zu verzichten und die Bevölkerung künftig wieder transparent in verkehrspolitische Entscheide einzubinden.

¹ Nicht zu verwechseln mit dem separaten, noch laufenden Tempo-30-Verfahren auf der Tösstalstrasse, Abschnitt Zwingliplatz bis Landvogt-Waser-Strasse.

² Zielbild Temporegime der Stadt Winterthur, 2021, Seite 5.

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12.11.2024, von Christian Hartmann
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22.01.2024, von Christian Hartmann
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