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Medienmitteilung

Medienmitteilung von SVP, FDP, Mitte: Stimmrechtsbeschwerde gegen Neugestaltung Frauenfelderstrasse

36 Stimmberechtigte der Stadt Winterthur, darunter 19 Mitglieder des Parlaments, haben gemeinsam eine Stimmrechtsbeschwerde gegen den Entscheid des Stadtrates, die Ausgaben für die Neugestaltung der Frauenfelderstrasse als gebunden zu qualifizieren, beim Bezirksrat eingereicht.

An der Frauenfelderstrasse müssen die Werkleitungen ersetzt werden. Normalerweise bedeutet das Fahrbahn aufreissen, Werkleitungen ersetzen, Strasse wieder schliessen. Nicht so bei der Frauenfelderstrasse. Hier plant der Stadtrat gemäss seinen eigenen Aussagen eine «Neugestaltung» der Frauenfelderstrasse, bei der die Fahrbahn und die Werkleitungen erneuert werden.

118 grosse Bäume würden gefällt
So sieht der Stadtrat beispielsweise vor, die gesamte Allee mit 118 Bäume, doppelt so viele wie bei der geplanten Veloschnellroute am Mattenbach, zu fällen und als Ersatz neue kleine Bäume zu pflanzen. Im ganzen Projektperimeter bleibt kein einziger der zum Teil grösseren Bäume als am Mattenbach stehen. Gemäss aktueller Planung bleibt zwischen der Stadtrainbrücke und der Einmündung Thalwiesenstrasse kein Stein auf dem Andern. Es sollen neue Inseln, Trottoirüberfahrten und für den Bus Fahrbahnhaltestellen gebaut werden. Die Trottoirs, auf denen kaum jemand geht, werden verbreitert und die Fahrbahn verschmälert, so dass ein sicheres und entspanntes nebeneinander von Velos, PW, Bussen und Lastwagen kaum mehr möglich ist.

Kosten für Neugestaltung sind nicht gebunden!
Eine völlige Neugestaltung der Frauenfelderstrasse liegt aber aus Sicht der Beschwerdeführenden nicht in der Kompetenz des Stadtrates, welcher die Kosten dafür kurzerhand grossmehrheitlich für «gebunden» erklärt hat. Gebunden sind Ausgaben gemäss Gesetz nur dann, wenn kein erheblicher Handlungsspielraum in der sachlichen, zeitlichen und örtlichen Umsetzung einer Staatsaufgabe besteht. Zwischen der einfachen Sanierung der Werkleitungen und der kompletten Umgestaltung der Frauenfelderstrasse liegt aber ein erheblicher Gestaltungsspielraum.

Stadtrat muss die Ausübung der politischen Rechte ermöglichen
Ob und wenn ja in welcher Form die Frauenfelderstrasse neugestaltet werden soll, muss aus Sicht der Beschwerdeführenden im Parlament besprochen werden und das Mitspracherecht der Bevölkerung muss gewährleistet bleiben. Durch die Gebundenheitserklärung der Kosten und den Rückzug seiner ursprünglichen Kreditvorlage hat der Stadtrat die Neugestaltung der Frauenfelderstrasse der politischen Diskussion entzogen und die Ausübung der politischen Rechte durch die Bevölkerung verunmöglicht.
Dies akzeptieren die Beschwerdeführenden nicht und haben deshalb fristgerecht innert fünf Tagen beim Bezirksrat Stimmrechtsbeschwerde gegen die Gebundenheitserklärung der Kosten eingereicht. Sie erhoffen sich dadurch auch, dass die Frage der Gebundenheit solcher Projektkosten auch im Hinblick auf weitere Projekte geklärt werden kann.
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