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Pensionskasse der Stadt Winterthur: Der Stadtrat schläft, die Stadtkanzlei blockiert – Leidtragende sind einmal mehr die städtischen Mitarbeiter

Die berufliche Vorsorge der Stadt Winterthur droht wegen der Verwaltung stillzustehen. Nicht wegen fehlender Mittel, nicht wegen fehlender Konzepte – sondern wegen Verzögerungen, Hinhalten und mangelnder Führung. Die Stadtkanzlei verweigert aus unerfindlichen Gründen die Arbeit, der Stadtrat nimmt seine Führungsrolle nicht wahr. Und während die Zeit verrinnt, gerät das weitere Gesunden der städtischen Pensionskasse ins Wanken.

Die Fakten sind so klar wie ernüchternd: Bereits 2023 musste das Parlament den Stadtrat und die Stadtkanzlei korrigieren und eine eigene Sanierungslösung ausarbeiten. Ein einmaliger Vorgang. Statt danach den Schwung mitzunehmen, verpasst der Stadtrat die längst versprochene und notwendige Totalrevision der Pensionskassen-Verordnung (PK-VO). Die Revision, die Governance sichert, Zuständigkeiten klärt und die Rechtssicherheit wiederherstellt, liegt brach. Ende 2025 ist keine Weisung in Sicht, kein verbindlicher Fahrplan, keine sichtbare Projektführung. Das ist mehr als nur ärgerlich.

Wer meint, der hohe Deckungsgrad sei eine Entwarnung, irrt. Gute Zahlen sind kein Freipass für eine veraltete Verordnung. Ohne klare Sanierungsbestimmungen, ohne präzise Kompetenzregelungen und ohne abgestimmte Statuten fehlt der Kasse das rechtliche Sicherheitsnetz. Genau hier hätten Stadtrat und Stadtkanzlei liefern müssen: Totalrevision anstossen, Governance glätten, Rechtslücken schliessen. Stattdessen: Funkstille. Zusagen werden vertagt, Fristen verpasst, Verantwortung abgeschoben.

Die Untätigkeit produziert Risiken. Solange die PK-VO nicht revidiert ist, bleiben zentrale Fragen offen – wer entscheidet in einer Sanierungssituation, wer trägt welche Kosten, wie greifen die Mechanismen? Die Kombination aus Blockade der Stadtkanzlei und fehlender Governance des Stadtrats gefährdet das, was 2023 mühsam stabilisiert wurde. Wer jetzt bummelt, spielt mit der Zukunft der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, der Rentnerinnen und Rentner – und mit dem Vertrauen der Steuerzahler.

Die berufliche Vorsorge ist kein Feld für Verzögerungstaktik. Sie ist Kernbestandteil der sozialen Sicherheit unserer städtischen Mitarbeitenden und ein Pfeiler der finanziellen Stabilität. Deshalb hat das Parlament heute einstimmig den Stadtrat verpflichtet, die neue Verordnung im nächsten Jahr vorzulegen, so dass sie per 1.1.2027 in Kraft treten kann.

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SVP Stadtparlamentarier (ZH)
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12.11.2024, von Christian Hartmann
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22.01.2024, von Christian Hartmann
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