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Bei Polizeimeldungen sind Nationalitäten anzugeben, Zürcher Bote vom 26. Februar 2021

Gastbeitrag von Nationalrätin Therese Schläpfer, Hagenbuch

Der Zürcher Stadtrat Richard Wolff, Vorsteher der Stadtpolizei Zürich, hat seinerzeit verboten, bei Straftaten die Nationalität zu nennen. Er meint, sonst würden die Täter diskriminiert, also ungleich behandelt. Jemand kann aufgrund seiner Hautfarbe, seines Alters oder seines Geschlechts diskriminiert also ungleich behandelt werden, aber nicht aufgrund von kriminellen Handlungen.

Ja, ist dann am Ende die Bestrafung auch eine Ungleichbehandlung gegen-über denen, die sich nichts zuschulden kommen lassen? Ein weiteres Argument ist, dass man nicht wolle, dass gewisse Nationalitäten stigmatisiert werden. Das haben aber die Kriminellen selbst in der Hand, wie sie bei ihren Landsleuten dastehen wollen. Da würde vielleicht die soziale Kontrolle, welche von linker Seite verteufelt wird, etwas Positives bewirken. Manch einem täte es gut, von seinesgleichen gerügt oder zurechtgewiesen zu werden.

Zensur weder angebracht noch nötig

Das Stadtzürcher Modell darf kein Vorbild für unser Land werden und soll keine Nachahmer finden. Unsere Bevölkerung hat ein Recht darauf, zu wissen, was abläuft. Wir können mit solchen Informationen umgehen und diese einordnen. Sonst dürfte man uns auch nicht alle Abstimmungen vorlegen. Wir wollen nicht bevormundet werden. Kleinen Kindern kann man beim Fernseher und im Internet nicht geeignete Programme herausfiltern. Wir sind aber erwachsene und mündige Bürger. Uns kann man alle Informationen zutrauen, damit wir uns selbst ein Bild machen können. Dazu sind die Behörden sogar verpflichtet.

Laut Bundesamt für Statistik sind rund 70% der Insassen von Haftanstalten Ausländer. Mit dem «Öffentlichkeitsprinzip» sollen die staatlichen Behörden von sich aus Aussenstehende nachvollziehbar und transparent über ihr Handeln informieren. Eine ehrliche Information ist die Grundlage für unsere Demokratie. Dieser Täterschutz ist eine falsche Toleranz. Lassen wir das zu, geben wir der Regierung den Freipass, uns in Zukunft nur noch selektiv zu informieren. Dies sieht auch der Kantonsrat so. Wurde die Initiative doch mit 112 zu 37 Stimmen angenom-men. Der ausgearbeitete Gegenvorschlag entspricht mehrheitlich den Forderungen der Initiative. Ausklammern will sie die Nennung des Migrationshintergrundes bei eingebürgerten Ausländern.

«Manch einem täte es gut, von seinesgleichen gerügt oder zurechtgewiesen zu werden.»

Im Dienst echter Integration

Die Bevölkerung hat aber ein Recht da-rauf, über die Nationalität der Straftäter auch nach deren Einbürgerung offen informiert zu werden. Dies dient der Feststellung, ob in einem bestimmten Bereich ein erhöhter Integrationsbedarf besteht und Integrationsbemühungen entsprechend verstärkt werden müssen. Wir müssen nicht Partei für Kriminelle beziehen und sie mit einer Verschleierung ihrer Herkunft schützen, sondern wir wollen, dass unsere Bevölkerung offen und ehrlich informiert wird. Es gibt Vorurteile und Urteile. Ein Vorurteil ist ein unbegründeter Verdacht. Ein Urteil ist begründet und da zu braucht man Informationen. Sonst nennt man das Täterschutz. Wir wollen als mündige Bürger behandelt und nicht mit zensurierten Berichterstattungen beliefert werden.

Um in Zukunft nicht die Herkunft der Täter zu schützen, sondern unsere Bevölkerung zu informieren, legen wir bei den beiden Vorlagen a) und b) ein JA ein und kreuzen die kantonale Vorlage A an.

«Laut Bundesamt für Statistik sind rund 70% der Insassen von Haftanstalten Ausländer.»

Zürcher Bote

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