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Vernehmlassung

Stellungnahme zum «Kantonaler Richtplan, Teilrevision 2020» (mit Fokus S-Bahn Haltestelle Winterthur Försterhaus)

Baudirektion Kanton Zürich
Amt für Raumentwicklung
Stampfenbachstrasse 14
8090 Zürich

Stellungnahme zum «Kantonaler Richtplan, Teilrevision 2020»

Sehr geehrte Damen und Herren

Gerne äussern wir uns im Rahmen des Mitwirkungsverfahrens zum Kantonalen Richtplan Teilrevision 2020 und dazu im Besonderen zur S-Bahn-Haltestelle «Winterthur-Töss, Försterhaus».

Vorbemerkungen / Ausgangslage:

  • Der Richtplaneintrag besteht seit den 70er Jahren.
  • Mit dem Projekt des Brüttener-Bahntunnel kam der Richtplaneintrag unverständlicherweise ins Wanken. Die SBB argumentieren recht salopp, dass infolge des Brüttener-Bahntunnels kein Platz mehr für eine Haltestelle «Försterhaus» vorhanden sei. Dieses Argument kann so nicht gelten, denn die tatsächlichen Verhältnisse vor Ort zeigen ein anderes Bild und mit dem richtigen Willen, wäre diese Haltestelle realisierbar. Eigentlich müsste die Argumentation umgekehrt sein: Weil der Brüttener-Bahntunnel kommt, ergeben sich eben gerade Chancen, die Haltestelle Försterhaus zusammen mit dem grossen Bauwerk zu realisieren.
  • Für Töss ist die Option einer Bahnhaltestelle «Försterhaus» nach wie vor von allergrösster Wichtigkeit und dies nicht nur für die Bevölkerung, sondern auch im Rahmen der wirtschaftlichen Entwicklung dieses Stadtteils, insbesondere mit der Arealentwicklung des Rietergeländes. Unter diesen Aspekten kommt dieser Bahnanbindung eine hohe Wichtigkeit und Potential zu.
  • Der Winterthurer Stadtrat hat sich voreilig und unüberlegt der Haltung der SBB angeschlossen und in seinen Stellungnahmen für den Verzicht auf diesen Richtplaneintrag votiert. Dabei hat der Stadtrat weder die Bevölkerung noch die Wirtschaft berücksichtigt.
  • Eine breite Koalition aus verschiedenen Parteien und dem VCS, ACS, TCS und KMU-Verband setzt sich für die Beibehaltung dieses Richtplaneintrages ein.
  • Im Grossen Gemeinderat der Stadt Winterthur hat eine deutliche Mehrheit das Anliegen Haltestelle «Försterhaus» unterstützt und ein entsprechendes Postulat an den Stadtrat überwiesen (Beantwortung spätestens bis August 2021).
  • Der Stadtrat hat mittlerweile in der Beantwortung einer Schriftlichen Anfrage seine (momentane) Ansicht zur Bahnhaltestelle Försterhaus dokumentiert, gleichzeitig aber bekräftigt, dass er bereit sei, die Situation nochmals zu prüfen und seine Haltung im Rahmen des erwähnten Postulats darzulegen.

Wir stellen daher folgende Anträge:

  1. Auf die Streichung der S-Bahn-Haltestelle «Winterthur-Töss, Försterhaus» ist zu verzichten. Die Haltestelle muss im Richtplan bestehen bleiben.
  2. Die S-Bahn-Haltestelle «Winterthur-Töss, Försterhaus» muss im Rahmen des Projektes Brüttener-Bahntunnel geplant werden. Der Kanton Zürich muss dies zwingend beim BAV beantragen.

Begründung

  1. Die Stadt Winterthur plant Bereiche des Industriegebiets in Töss im kantonalen Richtplan zu einem Zentrumsgebiet aufzuwerten. Es ist insgesamt mit 6’000 bis 10’000 Arbeitsplätzen zu rechnen. Dazu bedarf es einer überdurchschnittlich guten ÖV-Erschliessung. Deshalb muss die im Richtplan vorgesehene S-Bahn-Haltestelle «Winterthur-Töss, Försterhaus» realisiert werden.
  2. Im Rahmen der Planung Winterthur 2040 wurde erkannt, dass eine leistungsfähige Erschliessung mit der S-Bahn von Töss-Süd und Dättnau von grossem Nutzen für die Stadt ist. Die S-Bahn-Haltestelle «Winterthur-Töss, Försterhaus» hat das Potential zum drittgrössten Bahnhof der Stadt Winterthur zu werden. Das Projekt Brüttener-Bahntunnel hat diesen wichtigen und nötigen ÖV-Entwicklungsschritt als integralen Projektbestandteil zu berücksichtigen.
  3. Das Winterthurer Parlament hat im August 2020 mit grosser Mehrheit den Stadtrat beauftragt, die Realisierung einer Haltestelle «Winterthur-Töss, Försterhaus» zu prüfen (Postulat 2020.81).
  4. Eine S-Bahn-Haltestelle «Winterthur-Töss, Försterhaus» ist volkswirtschaftlich sinnvoll. Der Reisezeitgewinn der Nutzniesser ist aufgrund des Potentials (Einwohner und Arbeitsplätze) grösser als der Zeitverlust der betroffenen durchfahrenden Zugreisenden. Dazu besteht eine Untersuchung, die verschiedene Verbände in Auftrag gegeben haben.
  5. Mit einer S-Bahn-Haltestelle «Winterthur-Töss, Försterhaus» kann der überlastete Hauptbahnhof und das an der Kapazitätsgrenze operierende Bussystem der Stadt Winterthur entlastet werden und die Bevölkerung von Töss und Dättnau würden endlich adäquat an den öffentlichen Verkehr, insbesondere das S-Bahn-Netz angeschlossen.
  6. Die S-Bahn-Haltestelle «Winterthur-Töss, Försterhaus» ist betrieblich mit dem Brüttener-Bahntunnel vereinbar. Die Argumentation, dass aufgrund der Realisierung des Brüttener-Bahntunnel kein Platz für die Haltestelle vorhanden sei, ist schlicht unzulässig. Vielmehr ist die Sachlage so, dass eben aufgrund des Brüttener-Bahntunnels sich die wohl einmalige Chance ergibt, die Haltestelle in die Planung zu integrieren und zu realisieren. Es existieren alternative Gleisschemas, welche eine S-Bahn-Haltestelle ermöglichen und ohne Überwerfung auskommen.
  7. Die vorgesehene Bahnüberwerfung in Töss ist ein störendes städtebauliches „no go“. Sie beeinträchtigt das Quartier und den Erholungsraum Töss in einer nicht akzeptablen Art und Weise.

Wir bedanken uns bestens für die Berücksichtigung unserer Stellungnahme und die Anerkennung der grossen Wichtigkeit einer Haltestelle «Försterhaus-Töss» für die Stadt und Region Winterthur.

SVP der Stadt Winterthur
Dr. Maria Wegelin, Präsidentin, Gemeinderätin
Markus Reinhard, 1. Vizepräsident, Gemeinderat

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