Mitglied werden
Artikel

„Stadt Winterthur schöpft beim Mehrwertausgleich voll ab“, Zürcher Bote vom 23. Juli 2021

KOMMUNALE UMSETZUNG DER TEILREVISION BAU- UND ZONENORDNUNG (BZO)

Ein weiteres Mal will der links-grüne Stadtrat in Winterthur die Grundeigentümer/innen zusätzlich belasten und mehr Geld zugunsten der Stadt abschöpfen. Entstehende Mehrwerte durch Um- und Aufzonungen sollen mit 40 Prozent besteuert werden, um damit einen Fonds für die Bevölkerung zu füllen. Die SVP Winterthur lehnt die Umsetzungsvorlage der Stadt Winterthur bezüglich Mehrwertabgabe in dieser Form ab.

Ab 1. Januar 2021 können die Gemein­den den kommunalen Mehrwertaus­gleich einführen, indem eine entspre­chende Regelung in der BZO verankert wird. Bisher pflegt die Stadt Winter­thur die Praxis, mit Grundeigentüme­rinnen und Grundeigentümern einen Mehrwertausgleich mittels städtebauli­cher Verträge zu vereinbaren, beispiels­weise wenn im Rahmen von Sonder­nutzungsplanungen ein planerischer Mehrwert entsteht. Neu setzt das kan­tonale Mehrwertgesetz (MAG) Leitplan­ken für diese Abgaben. Die Stadt Win­terthur nutzt den Spielraum vollständig aus und legt die kantonalen Werte maximal zu ihren Gunsten fest.

Abgabesatz 40 statt 20 Prozent für sozial-kulturelle Einrichtungen

Die betroffenen Grundeigentümer/in­nen haben keinen Einfluss auf die von der Stadt Winterthur geplante Verdich­tung und die damit verbundenen Än­derungen der Zonen. Sie haben auch keinen Einfluss auf die Entstehung der Mehrwertabgabe, die sie finanziell zu­sätzlich belastet. Sie sollen aber 40% zugunsten eines Fonds abtreten, mit dem dann teils diffuse Projekte finan­ziert werden. In der kantonalen Regelung liegt die Spanne zwischen 20 und 40 Prozent für diese Abgabe. Neben durchaus sinnvollen Verwen­dungszwecken wie zum Beispiel Mass­nahmen für die Gestaltung des öffent­lichen Raums, die Verbesserung der Zugänglichkeit zu den ÖV­Haltestellen und zu öffentlichen Einrichtungen mit Rad­ und Fusswegen können die kom­munalen Fondsmittel auch für soziale Infrastrukturen (z.B. Quartiertreffpunk­te) oder für die Verbesserung des Lokal­klimas und der Bau­ und Planungskul­tur eingesetzt werden. Fast schon zynisch mutet die Begrün­dung des Stadtrats für die maximale Abgabe an. Neben der Bevölkerung wür­den auch die betroffenen Grundeigen­
tümer/innen profitieren, indem das Um­feld der eigenen Projekte attraktiver werde. Eigentümer/innen haben ein grundlegendes Interesse, selbst Mehr­wert für ihre Mieter zu schaffen, statt das Geld dem Staat abzugeben. Auch aus ökonomischen Gründen sind attrak­tive Bedingungen für Vermieter unver­zichtbar. Die Stadt darf gerne mit einem tiefen Steuersatz für gute Rahmenbe­dingungen sorgen, aber nicht mit wei­teren ideologischen Sozialprojekten.

Bereits ab 1200 m2 Grundstücksfläche wird abgeschöpft

Das kantonale Gesetz legt eine minima­le Grundstücksgrösse zwischen 1200 m2 und 2000 m2 fest, ab der eine Abgabe verlangt werden kann. Auch hier ori­entiert sich die Stadt Winterthur am Minimum und will auch kleinere Par­zellen mit der vollen Abgabe belasten. Diese Massnahme schafft lediglich zu­sätzliche Bürokratie, verhindert Inves­titionen und wirkt verdichtungshem­mend.

Schlechtes Signal an die Wirtschaft

Die SVP Winterthur anerkennt die Mehr­aufwendungen der Stadt und spricht sich für einen angemessenen Beitrag für die Allgemeinheit aus. Die vom Kanton erlaubten Maxima sind jedoch viel zu hoch. Von Parkierungsgebüh­ren über höhere Steuern zu zusätzli­chen Gebühren. Es geht und ging in den letzten Jahren immer nur darum, den Menschen mehr Geld wegzuneh­men. Die Vorlage sendet einmal mehr ein schlechtes Signal gegen aussen und ist für die uns tragende Wirtschaft kon­traproduktiv.

Umbauten, Umgestaltungen oder Arealüberbauungen werden verzögert, auf den Mieter überwälzt, billiger ge­baut – zum Beispiel auf Kosten der Ökologie – oder gar nicht realisiert. Die Abschöpfung ist überdies nicht nach­haltig, sondern nur vorgezogen und kann bei einer Veräusserung wieder von der Grundstückgewinnsteuer ab­gezogen werden.

Zum Glück gibt es nicht mehr viel abzuschöpfen in Winterthur – und nur deshalb – sieht die SVP Winter­thur von einem Referendum ab. Die Bauzonen sind verteilt und neue bzw. Umzonungen werden kaum hinzukom­men.

Artikel teilen
über den Autor
SVP Stadtparlamentarier (ZH)
weiterlesen
Kontakt
SVP Stadt Winterthur
8400 Winterthur
E-Mail
Social Media
Besuchen Sie uns bei:

Diese Seite teilen

Wir verwenden Cookies, um Inhalte und Anzeigen zu personalisieren, Funktionen für soziale Medien anbieten und Zugriffe auf unsere Webseite analysieren zu können. Ausserdem geben wir Informationen zur Nutzung unserer Webseite an unsere Partner für soziale Medien, Werbung und Analysen weiter. Details ansehen
Ich bin einverstanden